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Für unbewehrte Industrieböden oder Verkehrsflächen aus Beton muss ein Fugenplan erstellt werden. Bewehrte Platten mit Nachweis der Rissbreitenbegrenzung werden fugenlos ausgeführt.
Man unterscheidet Scheinfugen, Pressfugen und Bewegungsfugen (Raum-, Dehnfugen). Durch das Anordnen von Fugen sollten wilde Risse vermieden oder im Falle von Raumfugen Felder von festen Einbauteilen (Stützen, Randbereiche, Schächte) abgetrennt werden.
Je nach Betonzusammensetzung und Temperatur kann der Zeitpunkt, bei dem ein Sägeschnitt möglich wird, zwischen etwa 10 Stunden und 2 Tagen nach Betoneinbau liegen. . (Zement-Merkblatt T1 1.2006)
Innenflächen
Das Abgleichen (maschinelles Abscheiben und Flügelglätten) erfolgt im Anschluss an das Abziehen der Betonoberfläche nach ausreichendem Ansteifen (noch plastisch verformbar, aber schon begehbar). Größere Unebenheiten können nicht mehr ausgeglichen werden. Die Oberfläche besitzt nach dem Abscheiben („Tellern“) die typische raue Sandpapierstruktur. In einem zweiten Arbeitsgang wird die Oberfläche maschinell flügelgeglättet. Die entstehende Oberfläche ist nach mehreren Übergängen kellenglatt.
Falls eine Hartstoffeinstreuung zur Erhöhung des Verschleißwiderstands vorgesehen ist, muss diese gleichmäßig, z. B. mit Hilfe eines Einstreuwagens, aufgebracht werden. Die Auftragsmenge in kg/m² Fläche ist anzugeben; üblich sind 3 kg/m² bis 5 kg/m². Eine Hartstoffeinstreuung ist nicht zu verwechseln mit einer nach dem Abscheiben aufgetragenen ca. 1 cm dicken Hartstoffschicht nach DIN 18560.
Freiflächen
Um auch bei Nässe und Frost ausreichende Griffigkeiten zu erhalten, wird bei langsam fahrendem Verkehr i. d. R. ein Besenstrich aufgebracht. Der Besenstrich wird nach dem Verdichten und dem letzten Abziehen des Betons mit Stahlbesen oder Haarbesen hergestellt. Ein Flügelglätten ist wegen der geringen Rutschsicherheit bei Nässe und Frost nicht zu empfehlen. . (Zement-Merkblatt T1 1.2006)
Eine schnell einsetzende, genügend lang andauernde und wirksame Nachbehandlung ist für eine einwandfreie Nutzung des Betonbodens erforderlich. Es werden damit mehrere Vorteile erreicht:
Zweck der Nachbehandlung
Bis zur ausreichenden Erhärtung ist der frisch verarbeitete und junge Beton zu schützen gegen:
Betonböden dürfen erst nach ausreichender Erhärtung für die Nutzung freigegeben werden. Das ist in aller Regel dann der Fall, wenn 70 % der geforderten Druckfestigkeit vorhanden sind (ggf. ist der Tragwerksplaner hinzuzuziehen). Das kann bei günstigen Erhärtungsbedingungen nach 5 bis 7 Tagen, bei frühhochfestem Beton ggf. Schon nach 24 Stunden der Fall sein. Starke mechanische oder chemische Beanspruchung erfordert jedoch längere Erhärtungszeiten.
Für eine genauere Beurteilung sind Probekörper erforderlich, die während des Betoneinbaus hergestellt und bis zur Prüfung wie der Bauwerksbeton gelagert werden (Erhärtungsprüfung). . (Zement-Merkblatt T1 1.2006)